Wärmepumpe kaufen 2026: Effizienzbonus weg, EU-Bonus ab 2027

Seit dem 21. Juli 2026 rechnet die KfW die Heizungsförderung nach neuen Regeln ab: Der Effizienzbonus für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel oder Erd- und Wasserquelle ist gestrichen, der Klimageschwindigkeitsbonus liegt nur noch bei 16 Prozent, und für das erste Quartal 2027 kündigt die KfW einen Wertschöpfungsbonus für in der EU gefertigte Geräte an. Für dich als Käuferin oder Käufer verschiebt das zwei Dinge: das reale Budget und die Kriterien, nach denen du ein Gerät auswählst. Dieser Beitrag ordnet den Stand vom 31. Juli 2026 ein und zeigt, worauf du bei Geräteauswahl, Antragszeitpunkt und Angebotsvergleich achten solltest.

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Auf einen Blick
  • Seit 21. Juli 2026 gelten laut KfW neue Förderbedingungen: Grundförderung 30 Prozent, Klimageschwindigkeitsbonus 16 Prozent, Effizienzbonus und Emissionsminderungszuschlag entfallen.
  • Für die erste Wohneinheit setzt die KfW 28.000 Euro an; in ihrem eigenen Rechenbeispiel ergibt das bei 80 Prozent Fördersatz maximal 22.400 Euro Zuschuss.
  • Der Einkommensbonus ist dreistufig (40, 30 und 10 Prozent), der Familienzuschlag senkt das anzusetzende Haushaltseinkommen einmalig um 10.000 Euro.
  • Propan-Geräte werden nicht mehr extra belohnt, bleiben aber relevant: Ab 1. Januar 2028 fördert die BEG laut BWP nur noch Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln.
  • Im ersten Quartal 2027 soll die Grundförderung auf 15 Prozent sinken; nur EU-gefertigte Wärmepumpen erhalten dann zusätzlich 15 Prozent Wertschöpfungsbonus.

Was die KfW seit dem 21. Juli 2026 anders rechnet

Die Bundesregierung hat am 8. Juli 2026 Eckpunkte für neue BEG-Förderbedingungen veröffentlicht, die KfW hat ihre Programme darauf umgestellt und vergibt seit Dienstag, 21. Juli 2026, Zusagen nach den neuen Konditionen. Anträge, die vorher eingegangen sind, sowie bereits erteilte Zusagen bleiben nach Angabe der KfW von der Änderung unberührt.

Die Grundförderung bleibt zunächst bei 30 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten. Gestrichen sind dagegen der Effizienzbonus von fünf Prozentpunkten und der Emissionsminderungszuschlag für Biomasse. Der Klimageschwindigkeitsbonus wird weiter gewährt, liegt aber nur noch bei 16 Prozent und sinkt erstmals am 1. Februar 2027 und danach halbjährlich um jeweils 4 Prozentpunkte.

Der Einkommensbonus für selbstnutzende Eigentümer ist jetzt dreistufig: 40 Prozent bis 30.000 Euro Haushalts-Jahreseinkommen, 30 Prozent bis 40.000 Euro und 10 Prozent bis 50.000 Euro. Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, reduziert der Familienzuschlag das anzusetzende Einkommen einmalig um 10.000 Euro – dadurch kann ein Haushalt in die nächsthöhere Bonusstufe rutschen.

Der Bundesverband Wärmepumpe weist in seiner Analyse vom 18. Juli 2026 darauf hin, dass die neue BEG-EM-Richtlinie die Fassung vom 21. Dezember 2023 ersetzen soll. Solange der endgültige Richtlinientext nicht vorliegt, sind Detailfragen offen. Die KfW betont zudem, dass die Förderung von verfügbaren Bundesmitteln abhängt und kein Rechtsanspruch besteht.

  • Grundförderung: 30 Prozent (bis zur geplanten Umstellung im ersten Quartal 2027)
  • Klimageschwindigkeitsbonus: 16 Prozent, Absenkung ab 1. Februar 2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte
  • Einkommensbonus: 40 / 30 / 10 Prozent, nur für Selbstnutzer
  • Familienzuschlag: minus 10.000 Euro auf das anzusetzende Haushaltseinkommen, einmalig
  • Entfallen: Effizienzbonus (5 Prozentpunkte) und Emissionsminderungszuschlag (2.500 Euro)

28.000 Euro Kostendeckel: so entsteht dein reales Förderbudget

Die KfW nennt für die erste Wohneinheit einen Betrag von 28.000 Euro, für die zweite bis sechste Wohneinheit je 15.000 Euro und für jede weitere je 8.000 Euro. In ihrem eigenen Rechenbeispiel wendet sie den Fördersatz auf diesen Betrag an: Eine Familie mit mindestens einem Kind und 40.000 Euro Haushaltseinkommen erreicht durch den Familienzuschlag den 40-Prozent-Einkommensbonus und erhält für eine Wärmepumpe von 32.000 Euro bis zum 31. Januar 2027 maximal 22.400 Euro, also 80 Prozent von 28.000 Euro.

Rechnerisch ergäben Grundförderung, Einkommensbonus und Klimageschwindigkeitsbonus in der Spitze 86 Prozent. Praktisch greift eine Obergrenze: Nach Darstellung von Finanztip (Stand Juli 2026) liegt sie für die meisten Haushalte bei 70 Prozent, nur die niedrigste Einkommensstufe kommt auf bis zu 80 Prozent. Die Prozentsätze addieren sich also, werden aber gekappt.

Wichtig für die Budgetplanung: Der Fördersatz gilt für die tatsächlichen förderfähigen Kosten, gedeckelt auf 28.000 Euro. Liegt dein Angebot darunter, sinkt der Zuschuss entsprechend. Finanztip rechnet das an einem Beispiel mit 22.000 Euro Anlagenkosten vor: Bei 80 Prozent Fördersatz bleiben bis zu 17.600 Euro Zuschuss.

Zur Terminologie: Die KfW bezeichnet die 28.000 Euro in ihrer Mitteilung als Förderhöchstbetrag, rechnet in ihrem Beispiel aber 80 Prozent davon als maximalen Zuschuss. Für deine Planung ist deshalb die Kombination aus Kostendeckel und gekapptem Fördersatz entscheidend – nicht der Prozentwert allein. Verlässlich ist am Ende nur die Bestätigung zum Antrag beziehungsweise die Zusage der KfW.

  • Erste Wohneinheit: 28.000 Euro anrechenbar, ab 1. Februar 2027 halbjährlich minus 750 Euro
  • Zweite bis sechste Wohneinheit: je 15.000 Euro, danach je 8.000 Euro
  • KfW-Beispiel: 80 Prozent von 28.000 Euro entsprechen 22.400 Euro Zuschuss
  • Einkommensbonus und Klimageschwindigkeitsbonus setzen Selbstnutzung voraus; bei reiner Vermietung bleibt es laut Finanztip bei der Grundförderung

Propan-Geräte ohne Bonus: warum R290 trotzdem ein Auswahlkriterium bleibt

Der gestrichene Effizienzbonus galt bisher für Wärmepumpen, die Wasser, Erdreich oder Abwasser als Quelle nutzen oder mit einem natürlichen Kältemittel arbeiten. Diese Geräte erhalten seit dem 21. Juli 2026 keinen gesonderten Aufschlag mehr. Der Preisvorteil, den eine Propan-Monoblock-Wärmepumpe früher über die Förderung teilweise ausgleichen konnte, fällt damit weg.

Der BWP trennt in seiner Analyse zwei Dinge, die leicht verwechselt werden: den weggefallenen Bonus und die technische Fördervoraussetzung. Bis einschließlich 31. Dezember 2027 sind grundsätzlich auch Wärmepumpen mit anderen Kältemitteln förderfähig, wenn sie die übrigen Anforderungen erfüllen. Ab dem 1. Januar 2028 werden laut Richtlinie nur noch Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln gefördert – genannt werden unter anderem R290 (Propan), R600a, R1270, R717, R718 und R744.

Dazu kommt die europäische Ebene: Nach Übersichten der Kälte-Klima-Branche zur F-Gase-Verordnung greifen ab 2027 erste Verbote für das Inverkehrbringen bestimmter Geräte bis 12 kW mit Kältemitteln über einem GWP von 150, weitere Stufen folgen gestaffelt. Für dich heißt das: Ein Gerät mit klassischem F-Gas-Kältemittel ist heute förderfähig, aber ordnungsrechtlich das auslaufende Modell – mit Folgen für Serviceteile und Kältemittelverfügbarkeit über die Nutzungsdauer.

Praktisch bedeutet das für die Geräteauswahl: Kältemittel bleibt ein Kriterium, nur nicht mehr wegen des Bonus, sondern wegen Fördervoraussetzung ab 2028, Regulierung und Langlebigkeit. Sole- und Wasser-Wärmepumpen musst du dagegen neu bewerten, weil ihre höheren Erschließungskosten für Bohrung oder Kollektor nicht mehr durch fünf zusätzliche Prozentpunkte abgefedert werden.

  • Effizienzbonus für natürliche Kältemittel und Erd-/Wasser-/Abwasserquelle: entfallen
  • Bis 31.12.2027: andere Kältemittel bleiben grundsätzlich förderfähig
  • Ab 01.01.2028: laut BEG-Richtlinie nur noch natürliche Kältemittel förderfähig
  • Förderfähige Modelle listet das BAFA; Auslegung auf eine Jahresarbeitszahl von mindestens 3,0 und der hydraulische Abgleich bleiben Voraussetzung

Wertschöpfungsbonus ab Q1 2027: Herkunft des Geräts wird zum Förderkriterium

Für das erste Quartal 2027 kündigt die KfW eine strukturelle Änderung an: Die Grundförderung sinkt dann für alle Wärmepumpen auf 15 Prozent. Wärmepumpen, die innerhalb der EU gefertigt wurden, erhalten zusätzlich einen Wertschöpfungsbonus von 15 Prozent. In Summe bleiben EU-Geräte damit bei 30 Prozent, Geräte aus Nicht-EU-Fertigung landen laut ADAC dauerhaft bei 15 Prozent.

Für ein Vorhaben mit 28.000 Euro anrechenbaren Kosten bedeutet die Differenz von 15 Prozentpunkten rund 4.200 Euro Zuschuss – der Unterschied zwischen zwei technisch vergleichbaren Geräten kann also allein an der Fertigung hängen. Die Verbraucherzentrale NRW empfiehlt laut einem Bericht der Zeitschrift für kommunale Wirtschaft deshalb, die Herkunft des Geräts schon in der Planungsphase zu berücksichtigen.

Offen sind zentrale Details. Die KfW-Mitteilung nennt weder Nachweisregeln noch eine Definition von „in der EU gefertigt“ – ob Endmontage, Wertschöpfungsanteil oder Bauteilherkunft maßgeblich ist, klärt erst die Förderrichtlinie. Auch der Startzeitpunkt innerhalb des ersten Quartals 2027 ist bisher nicht auf einen Tag festgelegt.

Für Kaufentscheidungen heißt das: Wenn du erst 2027 beantragst, ist die Frage nach dem Produktionsstandort ein harter Förderfaktor. Lass dir die Angabe vom Hersteller oder Fachbetrieb schriftlich geben, statt sie aus Markennamen abzuleiten – viele Hersteller produzieren an mehreren Standorten innerhalb und außerhalb der EU, teils modellabhängig.

  • Geplant für Q1 2027: Grundförderung 15 Prozent für alle Wärmepumpen
  • EU-Fertigung: zusätzlich 15 Prozent Wertschöpfungsbonus, in Summe wieder 30 Prozent
  • Nicht-EU-Fertigung: kein Bonus, dauerhaft 15 Prozent Grundförderung
  • Noch offen: Definition der EU-Fertigung, Nachweispflichten und genaues Startdatum

Zeitplan bis 2028: welche Stichtage dein Budget verändern

Die neue Logik ist als Degression angelegt. Der anrechenbare Höchstbetrag für die erste Wohneinheit sinkt erstmals am 1. Februar 2027 und danach halbjährlich zum 1. Februar und 1. August um jeweils 750 Euro. Parallel schmilzt der Klimageschwindigkeitsbonus ab dem 1. Februar 2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte ab – von 16 Prozent aus sind das rechnerisch vier Absenkungsschritte.

Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Antragstellung, nicht der Baubeginn und nicht die Abnahme. Wer die aktuellen Konditionen nutzen will, braucht also eine Bestätigung zum Antrag und einen eingereichten Antrag vor dem jeweiligen Stichtag. Laut dem Bericht der Zeitschrift für kommunale Wirtschaft bleiben alte Bestätigungen zum Antrag sechs Monate nutzbar, führen aber zu den neuen Konditionen.

Ab 2027 kollidieren zwei Effekte: Die Umstellung auf Grundförderung plus Wertschöpfungsbonus lässt EU-Geräte bei 30 Prozent, gleichzeitig sinken Klimageschwindigkeitsbonus und Kostendeckel. Ein Warten auf den Wertschöpfungsbonus verbessert die Förderquote für EU-Geräte nicht – es verschlechtert sie tendenziell, solange du den Klimageschwindigkeitsbonus beanspruchen kannst.

Zur Marktlage: Der Wärmepumpenabsatz lief zuletzt kräftig. Für das erste Quartal 2026 weist der BDH nach Darstellung von TGA+E rund 83.500 abgesetzte Heizungs-Wärmepumpen aus, ein Plus von 34 Prozent, bei einem Gesamtmarkt von 171.500 Geräten. Wie sich die Förderreform auf Nachfrage, Lieferzeiten und Angebotspreise auswirkt, lässt sich Ende Juli 2026 noch nicht belastbar beziffern.

  • 21.07.2026: neue Konditionen in Kraft
  • 01.02.2027: erste Absenkung von Höchstbetrag (minus 750 Euro) und Klimageschwindigkeitsbonus (minus 4 Prozentpunkte)
  • Q1 2027: geplante Einführung des Wertschöpfungsbonus, Grundförderung sinkt auf 15 Prozent
  • 01.01.2028: nur noch Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln förderfähig

Angebote und Geräte vergleichen: worauf du jetzt achten solltest

Weil die Förderung an Prozentsätzen und einem Kostendeckel hängt, verschiebt jeder Euro über 28.000 Euro das Verhältnis: Über dem Deckel trägst du die Mehrkosten voll. Umgekehrt bringt ein günstigeres Angebot bei hohem Fördersatz nur einen Teil der Ersparnis, weil auch der Zuschuss sinkt. Beide Effekte gehören in den Vergleich zweier Angebote hinein.

Sinnvoll ist deshalb ein Vergleich auf Basis der Restkosten nach Förderung, nicht des Listenpreises. Frage im Angebot ausdrücklich ab, welche Umfeldmaßnahmen enthalten sind – etwa Heizkörpertausch, hydraulischer Abgleich, Pufferspeicher, Elektroanschluss oder Erdarbeiten. Diese Positionen entscheiden mit darüber, ob du den Kostendeckel erreichst.

Auf LagerAlarm.eu kannst du Verfügbarkeiten und Preise von Wärmepumpen und Zubehör über Anbieter hinweg vergleichen. Das Portal erhebt diese Daten live; es betreibt kein Testlabor und trifft keine Aussage über Förderfähigkeit im Einzelfall. Verbindlich ist die Liste förderfähiger Anlagen des BAFA in Verbindung mit der Bestätigung eines Energieeffizienz-Experten oder Fachbetriebs.

Für die Dokumentation lohnt sich Sorgfalt: Notiere Modellbezeichnung, Kältemittel, Produktionsstandort und Datum des Angebots. Sollte der Wertschöpfungsbonus 2027 mit Nachweispflichten kommen, hast du die Angaben dann bereits vorliegen.

  • Angebote nach Restkosten inklusive Förderung vergleichen, nicht nach Bruttopreis
  • Umfeldmaßnahmen im Angebot einzeln ausweisen lassen
  • Kältemittel und Fertigungsstandort schriftlich bestätigen lassen
  • Antragsreihenfolge beachten: Bestätigung zum Antrag und Antrag vor dem nächsten Stichtag
  • Fördersatz individuell prüfen: Selbstnutzung, Einkommensnachweis, Alter und Art der Altheizung

Häufige Fragen

Gibt es den Effizienzbonus für Propan-Wärmepumpen noch?

Nein. Der Effizienzbonus von fünf Prozentpunkten für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel oder mit Wasser, Erdreich oder Abwasser als Quelle ist mit den neuen Förderbedingungen seit dem 21. Juli 2026 entfallen. Propan-Geräte bleiben förderfähig, erhalten aber keinen Zuschlag mehr. Ab dem 1. Januar 2028 sind laut BEG-Richtlinie nur noch Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln förderfähig.

Wie viel Förderung gibt es 2026 maximal für eine Wärmepumpe im Einfamilienhaus?

Für die erste Wohneinheit rechnet die KfW mit höchstens 28.000 Euro. In ihrem eigenen Beispiel erhält eine Familie mit 40-Prozent-Einkommensbonus bis zum 31. Januar 2027 maximal 22.400 Euro, also 80 Prozent von 28.000 Euro. Für die meisten Haushalte liegt die Obergrenze laut Finanztip bei 70 Prozent. Welcher Satz für dich gilt, hängt von Selbstnutzung, Haushaltseinkommen, Kindern im Haushalt und der Altheizung ab.

Soll ich mit dem Kauf warten, bis der Wertschöpfungsbonus kommt?

Für ein in der EU gefertigtes Gerät ändert der Bonus an der Summe nichts: Die Grundförderung sinkt im ersten Quartal 2027 auf 15 Prozent, der Bonus von 15 Prozent hebt sie wieder auf 30 Prozent. Gleichzeitig sinken ab 1. Februar 2027 der Klimageschwindigkeitsbonus um 4 Prozentpunkte und der anrechenbare Höchstbetrag um 750 Euro. Wer den Klimageschwindigkeitsbonus nutzen kann, verliert durch Warten also eher, als er gewinnt.

Woran erkenne ich, ob eine Wärmepumpe in der EU gefertigt wurde?

Verlässlich nur über eine Angabe des Herstellers oder Fachbetriebs zum konkreten Modell, denn viele Hersteller produzieren an mehreren Standorten. Die KfW hat bisher weder eine Definition von EU-Fertigung noch Nachweisregeln veröffentlicht; das soll die Förderrichtlinie klären. Bis dahin ist es sinnvoll, den Produktionsstandort im Angebot schriftlich festhalten zu lassen.

Was passiert mit einer Bestätigung zum Antrag, die noch aus der alten Regelung stammt?

Bestehende, bisher nicht genutzte Bestätigungen zum Antrag können nach Angabe der KfW ab dem 21. Juli 2026 weiterverwendet werden, dann jedoch zu den neuen Förderbedingungen. Nur Anträge, die bis zum 20. Juli 2026 eingereicht wurden, werden bei Erfüllung aller Voraussetzungen noch zu den bisherigen Bedingungen zugesagt. Bereits erteilte Zusagen bleiben gültig.

Quellen

Dieser Beitrag stützt sich auf die folgenden öffentlich zugänglichen Angaben. Preise und Verfügbarkeiten ändern sich laufend – prüfe sie unmittelbar vor einer Kaufentscheidung direkt beim Händler.

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