- Die Verbote der F-Gase-Verordnung (EU) 2024/573 richten sich an das Inverkehrbringen, also den erstmaligen Verkauf neuer Geräte in der EU, nicht an bereits genutzte Anlagen.
- Zum 1. Januar 2027 gilt für mehrere Gerätekategorien bis 12 kW ein GWP-Grenzwert von 150; R32 liegt mit einem GWP von 675 darüber.
- Midea hat gegenüber dem Portal MobiFlip eine neue PortaSplit-Generation für 2027 mit natürlichem Kältemittel bestätigt, ohne technische Details oder Preise zu nennen.
- Wer bereits eine R32-PortaSplit besitzt, darf sie weiter betreiben, warten und reparieren lassen; ein Austauschzwang oder Betriebsverbot ist in der Verordnung nicht vorgesehen.
- Wegen der Zwitter-Bauart aus Innen- und Außeneinheit mit werkseitig gefüllter Verbindung ist in der Fachpresse umstritten, welche Frist – 2027 oder 2029 – für die PortaSplit rechtlich maßgeblich ist.
Was sich zum 1. Januar 2027 rechtlich ändert
Grundlage ist die Verordnung (EU) 2024/573 über fluorierte Treibhausgase, die seit dem 11. März 2024 gilt und die frühere Verordnung (EU) Nr. 517/2014 ersetzt. Die produktbezogenen Verbote stehen in Artikel 11 in Verbindung mit Anhang IV und sind nach Geräteart, Nennleistung und Treibhauspotenzial (GWP) des Kältemittels gestaffelt.
Zum 1. Januar 2027 kommt die nächste Stufe. Nach der Übersicht des Deutschen Kälte- und Klimatechnischen Vereins sowie Darstellungen der Fachpresse gilt ab diesem Datum unter anderem für Monoblock-Geräte und Luft-Wasser-Splitsysteme bis einschließlich 12 kW ein GWP-Grenzwert von 150. R32 hat ein GWP von 675 und fällt damit heraus.
Wichtig für die Einordnung: Die Verordnung verbietet das Inverkehrbringen, also das erstmalige Bereitstellen eines Geräts auf dem EU-Markt durch Hersteller oder Importeur. Ein Verbot, vorhandene Geräte zu besitzen, zu betreiben oder abzuschalten, enthält sie nicht.
- Verordnung (EU) 2024/573, Artikel 11 und Anhang IV: gestaffelte Verkaufsverbote statt pauschales Kältemittelverbot
- GWP-Grenzwert 150 ab 1. Januar 2027 für mehrere Gerätekategorien bis 12 kW
- R32: GWP 675, Sicherheitsklasse A2L (schwer entflammbar)
- Luft-Luft-Splitsysteme bis 12 kW: GWP-Grenze 150 laut Anhang IV erst ab 1. Januar 2029, vollständiger F-Gas-Ausstieg ab 2035
Warum die PortaSplit zwischen zwei Kategorien fällt
Die PortaSplit ist technisch ein Zwitter: Sie besteht aus Innen- und Außeneinheit wie eine Split-Anlage, ist aber werkseitig gefüllt und über feste Leitungen verbunden wie ein Monoblock. Du stellst sie auf und nimmst sie ohne Kältetechniker in Betrieb – anders als bei fest installierten Splitgeräten, die in Deutschland nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung nur von zertifizierten Fachbetrieben angeschlossen werden dürfen.
Genau diese Bauart macht die Zuordnung im Anhang IV schwierig. Fällt das Gerät unter die selbstständigen beziehungsweise Monoblock-Kategorien, greift der Grenzwert von 150 bereits zum 1. Januar 2027. Ordnet man es als Luft-Luft-Splitsystem bis 12 kW ein, wäre erst der 1. Januar 2029 relevant. Das Portal Allround-PC weist ausdrücklich auf diese Unklarheit hin.
Praktisch ist die Frage aber schon entschieden: Midea selbst geht von einem Modellwechsel zum Jahr 2027 aus und bestätigt eine neue Generation. Für die Kaufplanung 2026 ist damit der 1. Januar 2027 der Termin, an dem du dich orientieren solltest, unabhängig davon, welche Zeile des Anhangs IV am Ende juristisch trägt.
- Aufbau: zwei Einheiten, werkseitig gefüllt, Inbetriebnahme ohne Fachbetrieb
- Mobile Monoblock-Klimageräte mit GWP über 150 sind schon seit 2020 vom Neuverkauf ausgeschlossen – deshalb arbeiten sie überwiegend mit R290
- Fest installierte Splitgeräte darfst du in Deutschland nicht selbst anschließen (ChemKlimaschutzV)
- Fristfrage 2027 oder 2029: in der Fachpresse offen, für die Produktplanung von Midea aber ohne Folgen
Dein vorhandenes Gerät: Besitz, Betrieb und Weiterverkauf
Wenn du bereits eine PortaSplit oder ein anderes R32-Klimagerät hast, ändert der Stichtag für dich nichts am Alltag. Die Verordnung setzt am Verkauf an, nicht am Besitz. Du musst dein Gerät weder abmelden noch entsorgen noch umrüsten lassen, und es gibt keine Frist, bis zu der ein Altgerät ersetzt werden müsste.
Auch Wartung und Reparatur bleiben möglich. Die Verordnung schränkt das Nachfüllen mit neuem Kältemittel nach Darstellung mehrerer Fachpublikationen erst ab einem GWP von 2.500 ein – R32 liegt mit 675 deutlich darunter. Realistischer Risikofaktor ist deshalb nicht ein Verbot, sondern die Verfügbarkeit und der Preis von R32 in späteren Jahren, wenn die EU-Quoten weiter sinken.
Der Weiterverkauf eines bereits verkauften Geräts ist von den Inverkehrbringungsverboten ebenfalls nicht erfasst; sie betreffen den Erstverkauf durch Hersteller und Importeure. Bei gewerblichem Handel mit Gebrauchtgeräten lohnt sich im Zweifel eine rechtliche Rückfrage, weil dort zusätzliche Pflichten wie Kennzeichnung und Dokumentation greifen können.
Am Lebensende gilt das Übliche für Elektrogeräte mit Kältemittel: Rückgabe über Wertstoffhof oder Händler, damit das Kältemittel fachgerecht abgesaugt und nicht in die Atmosphäre entlassen wird. Das ist keine Neuerung von 2027, sondern seit Jahren Pflicht.
- Kein Betriebsverbot, kein Austauschzwang, keine Meldepflicht für private Nutzung
- Wartung, Reparatur und Nachfüllen mit R32 bleiben zulässig
- Privater Weiterverkauf ist möglich, gewerblicher Handel mit Zusatzpflichten
- Entsorgung nur über Sammelstellen mit Kältemittelrückgewinnung
Was Midea für 2027 angekündigt hat
Midea hat sich gegenüber dem Fachportal MobiFlip erstmals zur Zukunft der PortaSplit geäußert und eine neue Produktgeneration für 2027 bestätigt. Sie soll mit einem natürlichen Kältemittel arbeiten. Zu Kühlleistung, Bauform, Abmessungen und Preis nennt der Hersteller nach diesen Berichten bislang keine Details, verspricht aber einen nach eigenen Worten „nahtlosen Übergang“.
In der Branche gilt Propan (R290) mit einem GWP von 3 als naheliegender Kandidat, weil mobile Monoblock-Klimageräte diesen Weg längst gegangen sind. Bestätigt ist das für die PortaSplit-Nachfolge nicht. Bei synthetischen Alternativen nennen Fachquellen Gemische wie R454C mit einem GWP von rund 146, die den Grenzwert von 150 knapp einhalten.
Für Service und Ersatzteile der aktuellen Geräte deutet Midea laut MobiFlip Kontinuität an, konkrete Zeiträume sind nicht öffentlich zugesagt. Wer 2026 kauft, sollte die Garantie- und Serviceunterlagen deshalb aufbewahren und im Zweifel beim Hersteller nachfragen, wie lange Ersatzteile geführt werden.
- Neue Generation für 2027 bestätigt, Kältemittel „natürlich“, Details offen
- R290 (GWP 3) gilt als wahrscheinliche, aber nicht bestätigte Lösung
- Zu Preisen der Nachfolgegeneration gibt es keine belastbaren Aussagen
- Aktuelle Modellvarianten: PortaSplit (kühlen und heizen), PortaSplit Cool (nur kühlen), PortaSplit E (Design)
Zeitlicher Rahmen: Sommer 2026 als Übergangssaison
Aktuell, Ende Juli 2026, läuft die letzte Saison, in der Geräte der jetzigen R32-Generation neu auf den Markt kommen. Nach Berichten der Fachpresse soll ab dem Stichtag kein Import neuer R32-PortaSplit-Einheiten in die EU mehr erfolgen; vorhandene Lagerbestände dürfen danach weiter abverkauft werden. Ein exaktes Enddatum für den Lagerabverkauf lässt sich aus den öffentlich verfügbaren Angaben nicht sauber ableiten – belastbar ist nur, dass der Erstimport der Stichtagsregel unterliegt.
Solche Übergangsphasen erzeugen typischerweise vorgezogene Nachfrage: Ein Teil der Käufe rutscht aus dem Frühjahr 2027 in die zweite Hälfte 2026. Wie sich das auf Bestände und Preise auswirkt, lässt sich nicht seriös vorhersagen. LagerAlarm.eu prüft Verfügbarkeiten und Preise laufend live, statt sie zu prognostizieren – die Werte auf den Produktseiten sind deshalb belastbarer als jede Einschätzung im Text.
Sinnvoll ist es, den Kauf nicht an Gerüchten über künftige Modelle auszurichten, sondern an deinem Bedarf: Brauchst du dieses Jahr Kühlung, ist ein aktuell verfügbares Gerät die Lösung. Kannst du eine Saison warten, siehst du 2027 die Nachfolgegeneration mit den neuen Anforderungen.
- Stichtag: 1. Januar 2027 für das erstmalige Inverkehrbringen betroffener Geräte
- Lagerware bleibt nach dem Stichtag im Handel, ohne öffentlich klar benanntes Enddatum
- Prognosen zu Preisen oder Beständen: nicht belegbar, deshalb hier keine Zahlen
- Verfügbarkeit prüfst du besser tagesaktuell als anhand von Marktkommentaren
Alternativen, wenn du jetzt kühlen willst
Mobile Monoblock-Geräte mit R290 sind von der 2027er-Stufe nicht betroffen, weil ihr Kältemittel den Grenzwert klar unterschreitet. Sie brauchen einen Abluftschlauch durch Fenster oder Wanddurchführung und liegen bei Effizienz und Geräuschentwicklung im Innenraum in der Regel hinter Geräten mit ausgelagertem Verdichter.
Fest installierte Mono-Splitanlagen bringen den Verdichter nach draußen und arbeiten effizienter, verlangen aber eine Montage durch einen zertifizierten Fachbetrieb sowie in Mietwohnungen die Zustimmung der Vermieterseite. Auch hier gilt: Neugeräte mit R32 sind bis zu ihrem jeweiligen Stichtag verkäuflich und danach im Bestand uneingeschränkt nutzbar.
Wer für ein bestehendes R32-Gerät möglichst lange Ruhe haben will, achtet weniger auf das Kältemittel als auf Servicezugang: dokumentierte Ersatzteilversorgung, ein erreichbarer Servicepartner und eine ordentliche Rechnung für Garantiefälle.
- Mobiler Monoblock mit R290: rechtlich unproblematisch, akustisch anspruchsvoller
- Mono-Split fest installiert: effizienter, aber Fachbetrieb und Zustimmung erforderlich
- Bestandsgeräte mit R32 bleiben in allen Varianten nutzbar
- Entscheidend für die Nutzungsdauer ist die Ersatzteil- und Servicelage, nicht der Stichtag
Häufige Fragen
Darf ich meine Midea PortaSplit mit R32 ab 2027 noch benutzen?
Ja. Die F-Gase-Verordnung verbietet das erstmalige Inverkehrbringen bestimmter Neugeräte, nicht deren Besitz oder Betrieb. Ein Abschalt- oder Austauschzwang für vorhandene Geräte ist nicht vorgesehen.
Wird R32 ab 2027 komplett verboten?
Nein. Verboten wird der Verkauf neuer Geräte bestimmter Kategorien, deren Kältemittel über dem GWP-Grenzwert von 150 liegt. R32 mit GWP 675 fällt darunter. Das Kältemittel selbst bleibt handelbar, die verfügbaren Mengen sinken in der EU aber stufenweise.
Kann ich mein R32-Gerät noch nachfüllen oder reparieren lassen?
Nach Darstellung mehrerer Fachpublikationen greift die Wartungsbeschränkung erst ab einem GWP von 2.500; R32 liegt mit 675 deutlich darunter. Wartung, Reparatur und Nachfüllen bleiben damit zulässig, ausgeführt von sachkundigem Personal.
Kann ich meine PortaSplit später gebraucht verkaufen?
Der private Weiterverkauf eines bereits rechtmäßig verkauften Geräts ist von den Verboten nicht erfasst. Beim gewerblichen Handel können zusätzliche Pflichten gelten, weshalb dort eine rechtliche Prüfung sinnvoll ist.
Gibt es die PortaSplit 2027 noch zu kaufen?
Midea hat eine neue Generation für 2027 mit natürlichem Kältemittel bestätigt, aber keine Details genannt. Geräte der aktuellen R32-Generation sollen nach dem Stichtag nur noch aus Lagerbeständen abverkauft werden.
Quellen
Dieser Beitrag stützt sich auf die folgenden öffentlich zugänglichen Angaben. Preise und Verfügbarkeiten ändern sich laufend – prüfe sie unmittelbar vor einer Kaufentscheidung direkt beim Händler.
- Merkur: Bericht zum Auslaufen der Midea PortaSplit wegen neuer EU-Verordnung
- MobiFlip: Midea zu Details der neuen PortaSplit-Generation für 2027
- Allround-PC: Midea bestätigt neue PortaSplit, offene Fristfrage zur Bauart
- VDI/DKV-Foliensatz: Übersicht der Verbote in Anhang IV der Verordnung (EU) 2024/573
- Forum Verlag: Stichtage und Alternativkältemittel der F-Gase-Verordnung
- Frigotechnik: Änderungen der F-Gase-Verordnung zum 1. Januar 2027
- 42watt: R32, GWP 675 und Bestandsschutz für installierte Anlagen
- Klimacorner: Installationspflichten nach Verordnung (EU) 2024/573 und ChemKlimaschutzV
- Midea: Produktinformationen zur PortaSplit


